Plettenberg. Der Herbst steht vor der Tür und wer einen Garten oder andere Grünflächen mit Bewuchs besitzt, wird so langsam schon mal die Heckenschere wetzen. Das weiß auch die Stadt Plettenberg. Daher laufen zum meteorologischen Herbstbeginn am 1. September die Vorbereitungen.
Dazu gehören auch die Sammlung und Abfuhren der Grünabfälle. Die Abfuhren sind
an drei Terminen geplant, jeweils an diesen Montagen: 19.09.2022, 17.10.2022 und
14.11.2022, jeweils ab 7:00 Uhr.
Um die Abfuhr zum gewünschten Termin zu ermöglichen, muss die Anmeldung
spätestens acht Werktage vor dem jeweiligen Abfuhrtermin vorliegen. Für eine
Anmeldung haben die Bürgerinnen und Bürger zwei Möglichkeiten, per Internet (www.zfa–iserlohn.de) oder mit der grünen Anmeldekarte.
Die Anmeldekarte befindet sich im aktuellen Abfallkalender. Weitere Exemplare gibt es
an der Information des Rathauses (Grünestraße 12) und beim Baubetriebshof (Am
Wall 9). Außerdem stehen im gesamten Stadtgebiet das gesamte Jahr über nutzbare
Grünabfallbehälter zur Verfügung (Näheres hierzu kann im Abfallkalender 2022, Seiten 17 fortfolgende und 55 nachgelesen werden).
Aber Achtung: Die Sammelbehälter dienen ausschließlich der Grünabfallbeseitigung
von bewohnten Grundstücken, nicht jedoch gewerblichen Zwecken. Bitte keine Plastik–
oder Papiersäcke in die Sammelbehälter einwerfen, sondern die Grünabfälle lose
entsorgen, sonst ist eine Kompostierung nicht möglich. Bei Fragen empfiehlt sich ein
Anruf unter der Telefonnummer 0 23 91 – 923–235.
Ebenfalls überaus wichtig: Aus Gründen des Vogel– und Artenschutzes gilt in der Zeit
vom 1. März bis zum 30. September ein ausdrückliches Verbot, Hecken, lebende
Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Ausnahmen wie zum Beispiel notwendige Form– und Pflegeschnitte sind weiterhin
zulässig. Bäume und Sträucher, die in Gehweg– oder Straßenbereiche hineinragen, können und müssen in manchen Fällen sogar zurückgeschnitten werden. Dabei sind
die betroffenen Gehölze vor Beginn der Maßnahme auf Vogelnester zu untersuchen.
Nicht erlaubt ist jedoch die gänzliche Beseitigung oder ein so starker Rückschnitt, dass
die dort Schutz suchenden Tiere keine Deckungsmöglichkeit mehr finden. Form- und
Pflegeschnitte sind daher zurückhaltend vorzunehmen, um das Brutgeschäft der Vögel
und Säugetiere weder zu beeinträchtigt noch zu verhindern.
Die Stadt Plettenberg bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die
Einhaltung dieser wichtigen Regeln.