Plettenberg. Die Stadt Plettenberg weitet die Maskenpflicht aus. Ab sofort besteht im Bereich des Zentralen Busbahnhofs (ZOB) Grünestraße und auf der Fläche der Schulbushaltestellen am Albert-Schweitzer-Gymnasium in Böddinghausen in festgelegten Zeiträumen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Freien. Am ZOB Grünestraße gilt die Maskenpflicht montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr, am Schulzentrum Böddinghausen montags bis freitags von 7 bis 16 Uhr.
Fachbereichsleiter Thorsten Spiegel von der Stadtverwaltung begründet dies:
Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung („Maskenpflicht“) auch im Freien hat der Verordnungsgeber mit der Coronaschutzverordnung NRW vom 30. November ausgeweitet. So muss eine Mund-Nasen-Bedeckung nunmehr zum Beispiel auch „im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zu dem Geschäft“ getragen werden.
Der Verordnungsgeber will hierdurch – wie beispielsweise auch durch die fortbestehende Maskenpflicht auf Wochenmärkten – das Virus-Übertragungsrisiko im Freien dort bannen, wo Menschen regelmäßig den Mindestabstand von eineinhalb Metern unterschreiten: wie etwa auf frequentierten Wege- und Parkplatzflächen im Freien, die Geschäften zuzuordnen sind. Dieser Ansatz ist, angesichts weiterhin hoher Neuinfektionszahlen und des „traurigen Tagesrekords“ binnen 24 Stunden in Deutschland an Covid-19 verstorbener Menschen, auch angezeigt.
Die Stadt Plettenberg macht von der ihr an die Hand gegebenen Befugnis, zusätzliche Flächen im Freien zu bestimmen, bei deren Betreten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit moderat Gebrauch.
Mindestabstände nicht sichergestellt
Die Anordnungsbefugnis ergibt sich aus Paragraf 3 Absatz 2 Ziffer 8 Coronaschutzverordnung NRW: „Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands […] an weiteren Orten unter freiem Himmel, für die die zuständige Behörde eine entsprechende Anordnung trifft oder bereits getroffen hat, wenn gemessen an der verfügbaren Fläche mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden können.“
Im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) Grünestraße, einschließlich einiger vor- bzw. nachgelagerter Gehwegflächen, halten wir wegen der regelmäßig wiederkehrend erhöhten Fußgänger- und Fahrgästefrequenz auf engem Raum hiernach das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Freien von montags bis freitags zwischen 7 und 18 Uhr für geboten. Hinzu tritt in diesem Bereich der Umstand, dass aus den Ladengeschäften die Kunden zum Teil quer in Gruppen Wartender und den Fußgängerverkehr „hineinlaufen“.

Ebenso wird eine Maskenpflicht angeordnet für den Bereich der dem Albert-Schweitzer-Gymnasium angegliederten großen Schulbuswendefläche einschließlich der dortigen Wegeflächen und Wartebereiche. Dort gilt die Maskenpflicht von montags bis freitags zwischen 7 und 16 Uhr. Auch dort ist das Verhältnis aus hoher Schülerzahl und zur Verfügung stehender Fläche regelmäßig wiederkehrend so ungünstig, dass es regelmäßig zu Mindestabstandsunterschreitungen kommt. Mit der dortigen Maskenpflicht sollen auch die intensiven Bemühungen der Schulen unterstützt werden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Virusübertragungen zu vermeiden.
Informatorische Piktogramme werden in den genannten Örtlichkeiten kurzfristig angebracht.
Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung mit den zugehörigen Lageplänen kann auch unter www.plettenberg.de/coronavirus/rechtsvorschriften/ unter „Allgemeinverfügung Stadt Plettenberg vom 02.12.2020“ eingesehen werden. (Zitatende)