Bürgermeister Ulrich Schulte (links) und Kämmerer Jens Groll (rechts) verständigten sich auf Maßnahmen zur Unterstützung der Plettenberger Unternehmen. Archivfoto: Bernhard Schlütter

Plettenberg. Die Stadt Plettenberg ermöglicht Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten sind, sich die Gewerbesteuern für zunächst drei Monate zinslos stunden zu lassen. Das teilen Bürgermeister Ulrich Schulte und Kämmerer Jens Groll mit.

Bund und Länder haben sich auf gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Entlastung der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen verständigt. Die Stadt Plettenberg wird im Zuge der örtlichen Wirtschaftsförderung diesen Kerngedanken ab sofort aufnehmen und ihrerseits die Plettenberger Unternehmen unmittelbar unterstützen. Hierauf verständigten sich Bürgermeister Ulrich Schulte und Kämmerer Jens Groll, die ein unkompliziertes Antrags- und Bewilligungsverfahren für die zinslose Stundung von Gewerbesteuern für zunächst drei Monate ermöglichen.

„Hierdurch möchte die Stadtverwaltung der Wirtschaft schnell und unkompliziert notwendige Liquiditätshilfen verschaffen“, heißt es in der Pressemitteilung. Die Gewährung der Stundung wird erleichtert, wenn die Einziehung der Gewerbesteuerforderungen für das unmittelbar betroffene Unternehmen eine erhebliche Härte darstellen würde. Ein hierauf aufbauender Antragsvordruck wurde eigens erstellt und steht auf der Homepage der Stadt Plettenberg zum Ausdruck bereit. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann schließlich an die städtische Steuerabteilung per Post, per Mail oder per Fax geschickt werden.

Selbstverständlich seien überdies Herabsetzungen von Gewerbesteuervorauszahlungen möglich und würden sofort bearbeitet, um auch hier eine schnelle Wirkung für das beantragende Unternehmen zu erzielen“, erklären Ulrich Schulte und Jens Groll. Es wird darauf verwiesen, dass auch in Zeiten der Corona-Krise die Beantragung von Herabsetzungen der Gewerbesteuervorauszahlungen grundsätzlich beim zuständigen Finanzamt erfolgen soll. Um sicherzustellen, dass bis zur Bearbeitung und Bescheiderteilung durch das Finanzamt die entlastende Wirkung beim Unternehmen eintritt, wird die Stadt Plettenberg bei Kenntnis der Beantragung beim Finanzamt auf Maßnahmen des Forderungseinzugs verzichten. Auch dies kann mit dem Antragsvordruck gegenüber der städtischen Steuerabteilung angezeigt werden.

Antragsformular Download: http://www.plettenberg.de/fileadmin/user_upload/Corona/Vordruck_Stundung_und_Herabsetzung_aufgrund_Corona.docx

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