Lüdenscheid/Hagen. Nachdem im Herbst des letzten Jahres zunächst sondierende Gespräche zum Zusammenschluss der beiden Sparkassen HagenHerdecke und Lüdenscheid begonnen hatten,sind nun alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie
auch alle gremienabhängigen Voraussetzungen erfüllt. Die rechtliche Fusion erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2022.
auch alle gremienabhängigen Voraussetzungen erfüllt. Die rechtliche Fusion erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2022.
Tag eins der neuen Sparkasse an Volme und Ruhr ist am Mittwoch, 31. August 2022.
Erst in den letzten Tagen trafen die finalen Genehmigungen ein: Anfang August die des Finanzministeriums NRW, Mitte August stimmte die Bezirksregierung Arnsberg der Fusion
zu.
Die für die Aufnahme der Geschäfte notwendigen Sparkassengremien sind die neue sogenannte Zweckverbandsversammlung, in der alle beteiligten Kommunen vertreten sind, sowie der neue Verwaltungsrat, über den die Vertreter der Kommunen zusammen mit den Vertretern der Beschäftigten den Vorstand der Sparkasse berät und die Geschäftsführung überwacht. Diese beiden Gremien kamen nun erstmalig am 16. August (Zweckverband) bzw. am Dienstagabend zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammen.