Plettenberg. Das Ordnungsamt der Stadt Plettenberg weist darauf hin, dass auch an Silvester stichprobenhaft die Einhaltung der Coronaschutzverordnung kontrolliert wird.

Dies geschehe vor dem Hintergrund, dass sich zurzeit täglich bundesweit immer noch mehr als 20.000 Menschen neu mit dem infektiösen und gefährlichen Coronavirus infizieren und zuletzt bundesweit mehr als 1.000 Menschen binnen 24 Stunden an oder mit dem Coronavirus verstarben. Thorsten Spiegel, Leiter der städtischen Ordnungsbehörde, betont: „Es ist daher wichtig, weiterhin persönliche Kontakte mit nicht haushaltsangehörigen Personen zu minimieren! Wenn der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten wird: Mund-Nasen-Bedeckung tragen! Auf gründliches Lüften achten, da das Virus tückischerweise auch über Atemluft-Aerosole vermittelt wird!“
Bußgeld mindestens 5000 Euro
„Partys und vergleichbare Feiern“ sind laut Coronaschutzverordnung zurzeit „generell untersagt“ – dies gilt in diesem Fall also auch für den nichtöffentlichen Raum. Darüber hinaus spricht die aktuelle Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Raum ein generelles Alkoholkonsum-Verbot aus. Durch diese Verbote sollen Ansammlungen mit erhöhtem Infektionspotenzial vermieden werden.
Gebe es in der Silvesternacht entsprechende Hinweise auf Partys würden Ordnungsamt und in Vollzugshilfe auch die Polizei dem nachgehen, erklärt Spiegel. Dem Veranstalter einer illegalen Party droht ein Bußgeld von mindestens 5000 Euro, jedem Teilnehmer mindestens 250 Euro. Partymaterialien, von denen Störungen ausgehen – auch Musikanlagen -, können sichergestellt werden.
Kein Feuerwerksverkauf
Feuerwerk – mit Ausnahme der Klasse F1 (z.B. Wunderkerzen) – haben die Geschäfte Ende Dezember ohnehin nicht verkaufen dürfen, damit die durch Coronapatienten ohnehin stark ausgelasteten Kliniken nicht noch zusätzlich mit Verletzten belastet werden.
„Wir empfehlen, Feuerwerks-Reste vom Vorjahr auch aus diesem Grunde nicht abzubrennen, auch wenn das in den meisten Städten nicht generell verboten ist. Durch das lange und oft unsachgemäße Lagern kann sich das Zündverhalten gefährlich ändern. Es erhöht sich durch langes und unsachgemäßes Lagern die Wahrscheinlichkeit nicht gut zündender Feuerwerkskörper, die fälschlicherweise für Blindgänger gehalten werden, bei Annäherung dann aber verzögert doch noch explodieren und schwere Verletzungen verursachen können. Auch ein Nachanzünden ist gefährlich, da der Feuerwerkskörper bei zum Teil schon runtergebrannter Lunte und verändertem Zündverhalten unerwartet früh explodieren kann“, führt Thorsten Spiegel aus. „Es wäre ein Schlag ins Gesicht des durch die Coronapandemie ohnehin schon stark belasteten medizinischen Personals, sich in der Silvesternacht auch noch um Feuerwerks-Verletzte oder Schnapsleichen kümmern zu müssen.“
„Ruhig angehen lassen“
Die meisten Plettenberger hätten sich auf die Coronapandemie bisher vorbildlich pflichtbewusst eingestellt, berichtet der Ordnungsamtsleiter. „Wir appellieren, den Jahreswechsel in diesem Jahr im ganz kleinen Kreis ruhig angehen zu lassen, zumal wir aufgrund der beginnenden Impfungen bei weiterhin achtsamem Verhalten zuversichtlicher ins kommende Jahr blicken dürfen.“