Start Top Thema Offene Ganztagsbetreuung: Elternbeiträge künftig nach Einkommen gestaffelt

Offene Ganztagsbetreuung: Elternbeiträge künftig nach Einkommen gestaffelt

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Schalksmühle. Die Gemeinde Schalksmühle will die Elternbeiträge für die offene Ganztagsbetreuung in den Grundschulen Spormecke und Löh sowie in der Stufe I der Primusschule künftig nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern ergeben. Bislang zahlen Eltern monatlich 60 Euro beziehungsweise 30 Euro für ein Geschwisterkind. Geplant ist eine neue Einkommensstaffelung in vier Stufen:

Eltern mit einem Einkommen bis 25.000 jährlich zahlen 30 Euro monatlich (Geschwisterkinder 15 Euro). Bei einem Einkommen bis 50.000 Euro werden 60 Euro (Geschwisterkind 30 Euro) fällig. Eltern mit einem Einkommen bis 75.000 Euro zahlen 80 Euro (Geschwisterkind 40 Euro). Liegt das Einkommen über 75.000 Euro werden 90 Euro (Geschwisterkind 45 Euro) fällig. Diese Satzung könnte am 1. August zum Beginn des Schuljahres 2015/16 in Kraft treten.

Beratung am 20. Mai

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Schule wird in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. Mai (16 Uhr, Grundschule Spormecke) über diesen Vorschlag beraten.

Die Anpassung der Elternbeiträge sei dringend geboten, heißt es in der Beratungsvorlage für diese Sitzung. Aus den jährlichen Verwendungsnachweisen gehe hervor, dass die AWO bereits im vergangenen Schuljahr mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (Landesförderung, Eigenanteil der Gemeinde und Elternbeitrag) nicht auskömmlich wirtschaften konnte. Für das laufende Schuljahr zeichne sich eine noch höhere finanzielle Unterdeckung ab. Für die OGS in kommunaler Trägerschaft bestehe schon seit Jahren ein erheblicher Zuschussbedarf und auch das SOS-Kinderdorf habe nach ersten Hochrechnungen für das laufende Schuljahr bereits einen Fehlbedarf signalisiert.

An der unteren Grenze

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gemeinde Schalksmühle ist die einzige Kommune im Märkischen Kreis sei, die bei der Erhebung der Elternbeiträge bislang noch keine soziale Staffelung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern berücksichtige.

Der Vorschlag lehne sich an die Einkommensgrenzen der Elternbeitragstabellen für die Kindertageseinrichtungen des Märkischen Kreises an. Mit diesen Beitragssätzen würde sich die Gemeinde im kreisweiten Vergleich immer noch an der unteren Grenze bewegen, heißt es weiter. Sollte sich im Rahmen des Anmeldeverfahrens ergeben, dass die vorgeschlagene Staffelung nicht zu den gewünschten Erhöhungen bei den Elternbeiträgen führt, müsste im Rahmen der Beschlussfassung im Herbst noch einmal nachgesteuert werden.

 

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