Lüdenscheid. (PSL) Es bleibt bei der Maskenpflicht für stark frequentierte Bereiche der Innenstadt sowie für den Wochenmarkt. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Lüdenscheid ist an die angepasste Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gekoppelt und gilt demnach bis einschließlich 9. März. Allerdings: Sollten auf Bundes- und Landesebene vorab Lockerungen beschlossen werden, könnte auch die Maskenpflicht in der Lüdenscheider City schon früher aufgehoben werden.
Mund und Nase müssen wie gewohnt täglich zwischen 8 und 20 Uhr in folgenden Bereichen mit einer medizinischen Maske bedeckt werden:
- Wilhelmstraße: Abschnitt zwischen den Einmündungen Graben- und Altenaer Straße
- Altenaer Straße: im Bereich der Fußgängerzone (Wilhelmstraße 1 bis zur Zufahrt zum Parkplatz der städtischen Musikschule)
- Sterngasse
Das gilt außerdem für den Wochenmarkt, der von überregionaler Bedeutung ist und sowohl mittwochs als auch samstags auf dem Rathausplatz stattfindet.
Die Verwaltung begründet das Festhalten an der Maskenpflicht den im Zuge der „Omikron-Welle“ rasant steigenden Infektionszahlen und dem Zusammentreffen vieler Menschen „mit ungewissem Immunisierungsstatus“ auf engem Raum. Dadurch entstehe auch an der frischen Luft ein „besonderes Gefährdungspotential“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Die angepasste Corona-Schutzverordnung erlaubt Kommunen, für bestimmte Außenbereiche eine Maskenpflicht festzulegen.