Foto: Sven Prillwitz/Stadt Lüdenscheid

Lüdenscheid. (PSL) Für das Hochhaus an der Handweiserstraße 16 muss ein geeigneter zusätzlicher Rettungsweg geschaffen werden. Bis dieser Mangel behoben ist, soll eine Übergangslösung dafür sorgen, dass die Feuerwehr im Notfall die Mieter aus den Obergeschossen 2 bis 7 der südöstlich gelegenen Wohnungen retten kann. Darauf haben sich die Stadt Lüdenscheid und die Verwalter der Immobilie am Freitag, 17. Juli, geeinigt – und damit eine Räumung der Wohnungen verhindert.

Neue Zufahrt und zusätzliche Aufstellfläche

Die Übergangslösung sieht vor, dass ein Tiefbauunternehmen einen Teil des Hangs ausschachtet, der sich unmittelbar rechts von dem Haus befindet. An dieser Stelle soll eine neue Zufahrt und Aufstellfläche für die Feuerwehr entstehen. Dadurch soll es den Rettungskräften möglich sein, nah genug an das Haus heranzufahren, um die rückseitigen Wohnungen auf der Südost-Seite mit der Drehleiter erreichen und die Bewohner im Notfall in Sicherheit bringen zu können.

Die Übergangslösung soll spätestens aber bis zum 27. Juli in Abstimmung mit der Feuerwehr realisiert werden. „Das ist eine sehr gute Lösung für alle Beteiligten, vor allem natürlich für die Mieter“, sagte Martin Bärwolf nach der Unterzeichnung der Vereinbarung. Der Fachbereichsleiter Planen und Bauen der Stadt Lüdenscheid zeigte sich erleichtert darüber, dass die Räumung der sechs betroffenen Wohnungen nun nicht mehr nötig sei.

Gleichzeitig betonte er, dass es sich aber nur um eine Übergangslösung handelt: „In der Vereinbarung haben wir festgelegt, dass der reguläre zweite Rettungsweg spätestens zehn Tage nach der erteilten Baugenehmigung fertiggestellt sein muss.“ Die von der Hausverwaltung beauftragte Architektin stellte einen Plan vor, der den Bau einer Rampe vorsieht, die neben der Immobilie entstehen soll.

Die Problematik des zweiten Rettungsweges

Damit soll eine knapp zweijährige Auseinandersetzung zwischen der Stadt Lüdenscheid und der Hausverwaltung des Gebäudes Handweiserstraße 16 enden. Hintergrund: Im Sommer 2018 stellte die Feuerwehr fest, dass eine zweite Zufahrt und Aufstellfläche erforderlich ist, um im Brandfall mit der Drehleiter die südöstlichen Wohnungen erreichen zu können. Zwar gibt es parallel zur Handweiserstraße bereits einen Weg, der als Feuerwehrzufahrt dient. Dieser reicht allerdings nicht nah genug an das Haus mit der Nummer 16 heran, um ein sicheres Anleitern zu gewährleisten. Außerdem ist für Feuerwehrfahrzeuge auf der ohnehin schon sehr schmalen Zufahrt wegen Bäumen und Pflanzen kaum ein Durchkommen.

Ein weiteres Problem: Es handelt sich um einen Privatweg, der zu den Häusern 14 und 16 gehört. Einem Ausbau der Zufahrt auch bis zum Haus Nummer 16 und einer rechtmäßigen Nutzung durch die Feuerwehr müssten beide Hausverwaltungen zustimmen. Das ist bislang nicht der Fall.

Dieser baurechtswidrige Zustand wurde bislang nicht behoben. Weil im Brandfall außerdem Gefahr für Leben und Gesundheit von Mietern besteht, drohte die Stadt Lüdenscheid Ende Juni per Ordnungsverfügung eine Räumung der Wohnungen an. „Das tat uns in der Seele weh, aber wir müssen als Baubehörde für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger sorgen“, erklärte Martin Bärwolf das städtische Vorgehen. Dank der nun getroffenen Vereinbarung bleibe eine Räumung nun „glücklicherweise“ aus.

Mietern werden Gebühren erstattet

Die Gebühren, die die sechs Mieter für den Erlass der Ordnungsverfügung zahlen mussten, sollen ihnen demnächst erstattet werden. Das Gebührengesetz und die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen schreiben die Zahlung vor. Eine „unfaire und unangemessene Belastung“, urteilen Martin Bärwolf und Bürgermeister Dieter Dzewas, zumal die Mieter die baulichen Mängel nicht beseitigen könnten.

Die Stadt Lüdenscheid hat die heimischen Landtagsabgeordneten Gordon Dudas (SPD) und Angela Freimuth (FDP) daher in einem Schreiben dazu aufgefordert, sich in Düsseldorf für eine Änderung der Gebührenordnungen einzusetzen.

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