Lüdenscheid/Volmetal. (pmk) Ein Fahrzeug abmelden, ohne zur Behörde zu müssen. Der Märkische Kreis bietet diesen Service jetzt an: Es besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug abzumelden, ohne die Zulassungsstelle aufsuchen zu müssen. Stattdessen lässt sich die Abmeldung in einem Online-Verfahren erledigen. Das ist der erste Schritt zur Umsetzung eines bundesweiten Projekts zur internetbasierten Fahrzeugzulassung.

Firmen außen vor

Voraussetzungen sind, dass die Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern nach dem 1. Januar 2015 zugeteilt und mit einem Sicherheitscode versehen sind. Der Fahrzeugschein muss auf seiner Rückseite ebenfalls einen Code tragen. Das allein reicht aber nicht. Wer den neuen Service nutzen möchte, benötigt mehr als nur einen Internetzugang. Der Bürger muss sich mit dem neuen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie dem dazu passenden Lesegerät elektronisch identifizieren können. Die Identifizierung von Firmen ist zurzeit noch nicht möglich; diese wird zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt.

Servie nur für Neuwagen

Die Gebühr für die Online-Abmeldung beträgt 6,20 Euro, eine Reservierung des Kennzeichens für dasselbe Fahrzeug kostet zusätzlich 2,60 Euro. Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2014 zugelassen wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden. Dies ist weiterhin nur in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises möglich.

Wer den neuen Service nutzen möchte, muss sich über die Internetseite des Kreises (www.maerkischer-kreis.de) in das Bürgerservice-Portal einloggen. Alle weiteren Schritte sind dort erläutert. Fragen zum neuen Verfahren beantworten die Mitarbeiter im Bürgerbüro unter der Telefonnummer 02351/966-60 und oder auch per E-Mail unter buergerbuero.ld@maerkischer-kreis.de.


 

Kommentar

Na, das klingt ja gut. Das Auto verkaufen und gleich vom Schreibtisch aus abmelden. Keine lästige Fahrt zur Zulassungsstelle mit Entwertung der Kennzeichen.

Ob das Anmelde- und Identifikationsverfahren via Internet einfacher und weniger zeitraubend oder nervig ist, ist die Frage. Vor allem: es betrifft nur Fahrzeuge, die seit 1. Januar 2015 zugelassen worden sind. Ein Bruchteil der Autos oder Zweiräder, die im MK unterwegs sind. Der Kreis klopft sich für seinen Service selbst auf die Schultern. – Darf er. Der Nutzen für die Bürger ist – vorerst – überschaubar.  rk

 

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