Die Maskenpflicht im Rat gilt allerdings weiter. Foto: Sven Prillwitz

Lüdenscheid. (PSL) Die Stadt Lüdenscheid lockert ihre Corona-Regeln. Bislang galt in allen städtischen Einrichtungen neben Maskenpflicht und Abstandsregeln auch die 3G-Regel. Ab Montag, 16. Mai, müssen nun weder Besucherinnen und Besucher noch Mitarbeitende der Stadt Lüdenscheid nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Am Donnerstag, 12. Mai, hat der „Krisenstab“ (SAE) der Stadt Lüdenscheid entschieden, das Hausrecht entsprechend anzupassen.

Maskenpflicht gilt weiter

Bis mindestens Freitag, 27. Mai, gelten im Rathaus und in den meisten städtischen Einrichtungen weiter die Maskenpflicht sowie die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln. Das bedeutet, auch bei Trauungen sind weiterhin maximal zehn Personen im Trauzimmer zugelassen.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Einrichtungen, die hauptsächlich außerschulische Lehr- und Freizeitangebote machen. Das sind:

  • die städtische Musikschule,
  • die Volkshochschule Lüdenscheid
  • sowie die städtischen Kinder- und Jugendtreffs.

Besuchersteuerung bis Ende Mai

Ebenfalls bis Ende Mai bleiben die Besuchersteuerung am Eingang des Rathauses und die Wartebereiche im Jürgen-Dietrich-Forum bestehen. Dann soll ein Konzept in Kraft treten, mit dem der Betrieb schrittweise wieder in die einzelnen Fachdienste zurück verlagert wird.

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