Märkischer Kreis/Hagen. Der regionale Netzbetreiber ENERVIE AssetNetWork GmbH (EAN), ein Unternehmen der ENERVIE Gruppe, Hagen, hat die bei der Bundesnetzagentur ursprünglich beantragte Netzentgelterhöhung Strom erheblich reduziert. Einem entsprechenden Antrag hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt stattgegeben. Voran gegangen waren die Intervention von und intensive Verhandlungen mit rund 100 Netzkunden aus der Region. Darunter befanden sich die Stadtwerke Iserlohn, Hemer und Schwerte und verschiedene industriellen Verbände.
Netzentgeltniveau für 2015 reduziert sich deutlich
Die vereinbarte Regelung wird nach dem Beschluss der BNetzA umgehend durch EAN selbst für eigene, direkte Kunden – zumeist größere und energieintensive Betriebe – umgesetzt und bei zukünftigen Abrechnungen berücksichtigt. Zudem bedeutet dies, dass sich das Netzentgeltniveau für das gesamte Jahr 2015 deutlich reduzieren wird. Die von der Bundesnetzagentur nun genehmigten Netzentgelte für 2015 sind bereits auf den Internetseiten der EAN eingestellt und ab sofort abrufbar. Sie gelten für alle Vertriebe, die im Netzgebiet der EAN Stromlieferverträge anbieten.
EAN hatte die Netzentgelte mit Wirkung zum 1. Januar 2015 mit der Begründung angehoben, dass aufgrund der derzeit noch bestehenden „Inselnetzlage“ des regionalen Verteilnetzes Teile des ENERVIE Kraftwerksparks zur Sicherstellung der Stromversorgung in der Region benötigt werden. Die durch diesen Kraftwerkseinsatz bei EAN entstandenen Kosten waren Gegenstand des „Härtefallverfahrens“, über welchen die BNetzA nun entschieden hat.
Belastung für energieintensive Industriebetriebe
Zahlreiche Netzkunden – insbesondere größere, energieintensive Industriebetriebe – aus der Region wurden durch die ursprünglich vorgesehene Erhöhung erheblich belastet und hatten – ebenso wie die oben genannten Verbände – eine Beiladung zum Genehmigungsverfahren bei der BNetzA beantragt. Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen mit den Beigeladenen hatte EAN den Antrag auf Rückerstattung der Kosten für den Zwangseinsatz der Kraftwerke im Juni 2015 bei der BNetzA auf ein von allen Seiten akzeptiertes Maß reduziert. Mit der nun ergangenen Entscheidung der BNetzA steht auch in rechtlicher Sicht fest, dass die nach der Verständigung beantragte Netzentgelterhöhung den geltenden Bestimmungen entspricht. Damit verzichtet EAN auf einen wesentlichen Teil der Netzentgelterhöhung. Im Ergebnis bedeutet dies eine erhebliche Entlastung der Netzkunden – insbesondere der Industriekunden – in der Region.