Märkischer Kreis. (pmk) Schülerinnen und Schüler, die mit ihrer Ausbildung im August oder September starten, sollten bereits jetzt BAföG beantragen. Darauf weist der Märkische Kreis hin. 2020 wurden vom Märkischen Kreis rund 2,23 Millionen Euro der staatlichen Unterstützung ausgezahlt.
Zeit ist Bares – das gilt auch beim Beantragen von BAföG. Deshalb rät der Märkische Kreis: Wer im August oder September mit der Ausbildung beginnt, sollte bereits jetzt BAföG-Leistungen bei den zuständigen Stellen beantragen.
Insbesondere Schülerinnen und Schüler, die für den gesicherten Lebensunterhalt auf BAföG angewiesen sind, sollten schon jetzt aktiv werden. Denn: Wer BAföG erst nach Beginn der Ausbildung beantragt, kann bares Geld verlieren. Die Ausbildungsförderung wird ab Ausbildungsbeginn gezahlt, frühestens jedoch vom Antragsmonat an. Beispiel: Beginnt die Ausbildung bereits im August und der Antrag wird erst im Oktober gestellt, gibt es BAföG-Leistungen auch erst ab Oktober.
Unbesorgt in Ausbildung starten
Mit einem frühzeitigen Antrag lassen sich auch verzögerte Bearbeitungen verringern. „Erfahrungsgemäß gehen zu Beginn des Ausbildungsjahres viele Anträge ein. Mit einem schnellen und vollständigen Antrag kann aber sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler die finanziellen Leistungen zügig erhalten und unbesorgt in die Ausbildung starten können“, sagt Uwe Lenczewski von der BAföG-Stelle des Märkischen Kreises.
Mehr als 770 Anträge wurden im vergangenen Jahr beim Märkischen Kreis gestellt. 115 Anträge mussten abgelehnt werden, neun wurden zurückgezogen. Insgesamt rund 2,23 Millionen Euro der staatlichen Unterstützung wurden 2020 vom Märkischen Kreis ausgezahlt.
Schüler-BAföG und weitere Fördermöglichkeiten
Die Leistungen für Schülerinnen und Schüler werden als Zuschüsse gezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Schüler-BAföG ist vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden sowie in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig.
Neben dem Schüler-BAföG sieht der Gesetzgeber weitere Fördermöglichkeiten vor. So haben junge Frauen und Männer, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren und nicht mehr bei den Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Hierfür sind die örtlichen Agenturen für Arbeit zuständig.
Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden ihre Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studierendenwerken ihres Studienortes. Bei Fragen zum so genannten Aufstiegs-BAföG können sich Interessierte an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, wenden. Die Beratung und Antragsannahme erfolgt auch durch die Kammern der jeweiligen Berufsbereiche. Informationen und Antragsunterlagen hierzu sind unter www.aufstiegs-bafoeg.de zu finden.
Weitere Informationen über förderfähige Ausbildungen und erforderliche Antragsunterlagen und Formblätter gibt es unter www.maerkischer-kreis.de, Stichwort BAföG.