Dem Kreis werden immer mehr Masern-Fälle gemeldet. Foto: Raffi Derian/Märkischer Kreis

Märkischer Kreis. (pmk) Die Masern waren im Märkischen Kreis in den vergangenen Jahren kaum ein Thema. 2018 wurde kein einziger Fall bekannt. Jetzt ist die meldepflichtige Krankheit zurück. Dem Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin wurden schon 31 erkrankte Personen angezeigt.

Die Masern sind im Märkischen Kreis zurück. 31 an Masern erkrankte Personen sind dem Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin bekannt geworden. Alle Erkrankten hatten keinen wirksamen Impfschutz. In den vergangenen fünf Jahren waren es insgesamt zur elf. Bisher beschränken sich die Masernfälle auf die Städte Meinerzhagen (29) und Kierspe (2). Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten sind bisher nicht von einschränkenden Maßnahmen betroffen.

Impfschutz kontrollieren

Wie der Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin mitteilt, ist der sinnvollste Schutz vor einer Ansteckung die Kontrolle und Ergänzung des eigenen Impfschutzes gegen Masern. Sollte die Erkrankung bereits durchlaufen worden sein, dann ist eine lebenslange Immunität gewährleistet. Der Impfschutz besteht aus zwei Kombinationsimpfungen Masern/Mumps/Röteln (MMR) und ggf. Varizellen im Abstand von mindestens vier Wochen.

Für nach 1970 geborene Erwachsene ohne durchlebte Masernerkrankung und ohne dokumentierte Impfung gilt die Empfehlung der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts, eine einzelne MMR-Impfung nachzuholen. Sollten Erkrankungen in einer Gemeinschaftseinrichtung auftreten, würden Kontaktpersonen ohne ausreichenden Impfschutz oder dokumentierter früherer Erkrankung für mindestens 14 Tage nach Kontakt zum Erkrankten ausgeschlossen oder einem Tätigkeitsverbot unterliegen. Gleiches gilt für die Kontaktpersonen innerhalb eines gemeinsamen Haushalts.

Grippeartige Symptome

Die Masern beginnen mit grippeartigen Symptomen, Fieberschüben und Lichtempfindlichkeit von zwei bis vier Tagen Dauer. Danach tritt im Kopfbereich beginnend rötlich-brauner Ausschlag auf. Eine Ansteckungsfähigkeit kann bereits fünf Tage vor Beginn des Ausschlags bestehen und vier Tage nach Ausbruch des Ausschlags fortbestehen. Die Viruserkrankung ist hochinfektiös. Die Tröpfchen können auch über die Raumluft übertragen werden.

Die oft als Kinderkrankheit verharmlosten Masern stellten eine gefährliche Infektionserkrankung dar, so der Kreis. Möglich sei neben einer bakteriellen Infektion mit Lungenentzündung, Mittelohrentzündung und einer bis zu drei Jahren fortdauernden Immunschwäche die seltene aber immer tödlich verlaufende subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Von dieser erst vier bis zehn Jahre nach der Infektion auftretenden Entzündung des Zentralnervensystems können besonders Kinder in den ersten fünf Lebensjahren sowie Erwachsene ab dem 20. Lebensjahr betroffen sein.

Meldepflicht

Dem Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin gegenüber bestehen bei Masern gesetzliche Meldepflichten. Krankheit und Krankheitsverdacht müssen vom behandelnden Arzt umgehend gemeldet werden. Auch die Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen sind bei Ausbruch der Krankheit und schon bei dem Verdacht in jedem einzelnem Fall zur namentlichen Meldung verpflichtet. Datenschutzrechtliche Bestimmungen gelten in diesem Zusammenhang nicht. Meldungen können erfolgen unter Gesundheitstelefon@maerkischer-kreis.de.

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